Der Vorstand beschließt die Einführung des elektronischen Spielberichtsbogens (ESBB) in allen Spiel- und Altersklassen mit Beginn der Saison 2015/2016.
Auf Antrag des Schiedsrichterausschusses wird die Angleichung der Sanktionsstufen des LFV MV (§ 37a Rechts- und Verfahrensordnung) an die des KFV Mecklenburgische Seenplatte e.V. bei Nichterfüllung einsatzfähiger Schiedsrichter durch die Vereine beschlossen.
Die Gebühr für die Ausbildung von SchiedsrichteranwärterInnen von gegenwärtig 50,00 Euro je Antragsteller wird nicht angehoben.
Mit Beginn der Saison 2015/2016 werden die ersten 6 Spieltage der Kreisoberliga des KFV Mecklenburgische Seenplatte e.V. mit Schiedsrichter-Assistenten angesetzt.
Auf Antrag des Jugendausschusses wird die Anhebung der Startgebühren für die Hallenkreismeisterschaften Futsal auf 20,00 Euro beschlossen.
Änderungsantrag für die neuen Entschädigungsspesen der Schiedsrichter und Assistenten.
Wegfall der Reisekosten für die Schiedsrichter und Assistenten (vgl. Änderung der Finanzordnung des KFV Mecklenburgische Seenplatte
e.V.)
Liga /
Altersklasse
Schiedsrichter Assistenten
Kreisoberliga
25,00
Euro 22,00
Euro
Kreisliga/-klasse
22,00 Euro
19,00 Euro
Kreisliga Alte
Herren 22,00
Euro 19,00 Euro
Kreisliga
Frauen 18,00
Euro 15,00 Euro
A-/B-Junioren
18,00 Euro
15,00 Euro
C-/D-Junioren
16,00 Euro
13,00 Euro
jüngere
Altersklassen 14,00
Euro 11,00
Euro
Ab der Saison 2016/2017 erscheint das amtliche Anschriftenverzeichnis nicht mehr als Broschüre, sondern nur noch in digitaler Form auf der Homepage des KFV Mecklenburgische Seenplatte e.V.
Mit Beginn der Saison 2015/2016 wird ein Bildungsausschuss unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, D. Läser, seine Arbeit aufnehmen. Zusätzlich überträgt der Vorstand mit Beginn der Saison 2015/2016 dem Vorsitzenden, Dr. P. Kiefer, die Funktion des Kreisehrenamtsbeauftragten (KEAB).
Auf Antrag des Schiedsrichterausschusses wird die Anhebung der Entschädigung für Beobachtungen und Mentoring auf 17,00 Euro (vorher Entschädigung und Reisekosten) beschlossen. Das Reisegeld entfällt.
Auf Antrag des Schiedsrichterausschusses wird die Änderung der Finanzordnung hinsichtlich der Entschädigung der Schiedsrichter in Pokalspielen (vorher Entschädigung und Reisekosten) beschlossen. Für die Spielleitungen erhalten die Schiedsrichter eine Entschädigung von 25,00 Euro.
Die Entschädigung der Schiedsrichter und Wettkampfleiter werden auf 30,00 Euro pro Turnierleitung angehoben. Das Reisegeld von 6,00 Euro entfällt.